Im Arzthaftungsrecht vertreten wir sowohl die Behandler- als auch die Patientenseite. Dass dies weder unmoralisch noch für unsere Mandanten von Nachteil ist, erläutern wir Ihnen unter „Philosophie“. Das Medizinrecht umfasst jedoch noch viele weitere Bereiche, wie z.B. das Apothekenrecht, das Recht der Heilberufe, das Leistungsrecht der Krankenkassen und das Arzneimittelrecht, sowie Praxisneugründungen und Praxisübernahmen oder Abgaben um hier nur einige weitere Gebiete zu nennen.
Auch in diesen Bereichen beraten wir Sie umfassend und stehen Ihnen bei Rechtsfragen und Vertragsgestaltungen gerne zur Seite. Im Arzthaftungsrecht richten sich die Kosten unseres Tätigwerdens grundsätzlich nach dem sogenannten Gegenstandswert im außergerichtlichen Verfahren und dem Streitwert im gerichtlichen Verfahren. In der Regel werden die Kosten in arzthaftungsrechtlichen Streitigkeiten von Ihrer Rechtsschutzversicherung bzw. Ihrer Berufshaftplichtversicherung getragen. Gerne kümmern wir uns um die jeweilige Abwicklung mit Ihrer Versicherung. Durch die Mitgliedschaft im Verein Medizinrechtsanwälte e.V. wird nicht nur die Teilnahme an den jährlich stattfindenden „Deutschen Medizinrechtstagen“ gewährleistet sondern auch ein enger und kontinuierlicher Austausch mit unzähligen Fachanwälten für Medizinrecht aus ganz Deutschland.