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Thewes und Santeusanio | Fachanwälte aus Freiburg

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst im Wesentlichen

  • das Verkehrszivilrecht (z.B. Regulierung von Verkehrsunfällen, Schadensersatz und Schmerzensgeld, Gewährleistung, Autokauf, Organisation eines Fuhrparks usw.), das Verkehrsversicherungsrecht (z.B. Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem eigenen (Kasko-)Versicherer oder Abwehr von Regressansprüchen des eigenen Haftpflichtversicherers)
  • das Verkehrsstrafrecht (z.B. Verteidigung in Verfahren wegen Trunkenheitsfahrt mit Auto oder Fahrrad, Unfallflucht, Drogen, Alkohol, fahrlässiger Körperverletzung, Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung usw.), das Verkehrsordnungswidrigkeiten- (z.B. Verteidigung in Verfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Handy, Rotlichtverstoß, Abstandsunterschreitung, Fahrverbot, Alkohol, usw.)
  • das Verkehrsverwaltungsrecht (z.B. Wiedererteilung / Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Eignungsmängeln, Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), Sperrfristverkürzung, usw.).

Gerade in diesen Bereichen ist Rechtsanwalt Emiliano Santeusanio, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Ihr kompetenter Ansprechpartner. Durch die Zusatzqualifikation Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie aufgrund der Bearbeitung vielfältiger Mandate aus allen Bereichen des Verkehrsrechts verfügt Rechtsanwalt Emiliano Santeusanio über langjährige Erfahrung und besondere Kenntnisse auf diesem Rechtsgebiet. Die Qualifikation Fachanwalt für Verkehrsrecht gewährleistet eine Kommunikation auf Augenhöhe mit den Versicherern oder den Behörden.

Da in diesen Bereichen regelmäßig frühzeitig wichtige Weichen für eine erfolgreiche Vertretung und Verteidigung gestellt werden, sollten Sie nicht zögern, sofort fachliche Unterstützung vom Spezialisten in Anspruch zu nehmen. Jederzeit erhalten Sie kurzfristig einen Besprechungstermin, wobei einzelne Punkte bereits vorab telefonisch abgeklärt werden können, um zu verhindern, dass Sie sich gegenüber der Polizei und/oder gegenüber dem Unfallgegner beziehungsweise dem dahinterstehenden Versicherer falsch verhalten, indem Sie sich beispielsweise in widersprüchliche Aussagen verstricken und dadurch Ihre Position erheblich schwächen.

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht kann kompetent und zuverlässig alle Haftungsfragen beurteilen und Ihnen mitteilen, welche einzelnen Schadenspositionen Ihnen in welcher Höhe zustehen. Erst nachdem Sie einen Anwalt konsultiert haben, wissen Sie welche Ansprüche Ihnen wirklich zustehen. Unterlassen Sie eine solche Konsultation, riskieren Sie, dass selbst bei klaren Sachverhaltskonstellationen einzelne, Ihnen zustehende Schadenpositionen „unter den Teppich gekehrt“ werden, ohne dass Sie es merken. Wussten Sie beispielsweise, dass Ihnen im Falle eines unverschuldeten Unfalls die Position des Haushaltsführungsschadens zusteht, der unter Umständen den Schmerzensgeldanspruch übersteigen kann?

Bei schweren Unfällen ist für die Geltendmachung des Personenschadens (z.B. Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfallschaden usw.) die Einschaltung eines Fachanwalts für Verkehrsrechts unerlässlich.Wussten Sie, dass bei einem unverschuldeten Verkehrsunfalls der gegnerische Versicherer die Rechtsanwaltskosten übernimmt?

Sie haben das Recht einen Anwalt Ihrer Wahl mit der Abwicklung beziehungsweise mit Ihrer Verteidigung zu beauftragen.
Im Rahmen der Schadensabwicklung geht es unter anderem um folgende Fragestellungen:

  • Unter welchen Voraussetzungen werden die Mietwagenkosten und/oder der Nutzungsausfallschaden ersetzt? Unter welchen Voraussetzungen werden die Kosten für die Beauftragung eines Gutachters ersetzt?
  • Darf sofort repariert werden oder hat der gegnerische Versicherer ein Nachbesichtigungsrecht?
  • Soll die Schadensabrechnung auf fiktiver Basis oder nach tatsächlich durchgeführter Reparatur erfolgen?
  • Soll auf Reparatur- oder Totalschadensbasis abgerechnet werden?
  • Wann erhält man trotz des Vorliegens eines Totalschadens dennoch die Reparaturkosten ersetzt?
  • Was passiert, wenn die tatsächlichen Reparaturkosten von den Kosten abweichen, die der Gutachter ermittelt hatte?
  • Welche Ansprüche stehen dem Geschädigten zu, wenn sich die Reparatur verzögert?
  • Welche Ansprüche stehen dem Geschädigten trotz Inanspruchnahme der eigenen Kasko-Versicherung zu (Quotenvorrecht)?
  • Sind die vom Versicherer vorgenommenen Abzüge (z.B. UPE-Aufschläge, Stundenverrechnungssätze, ersparte Eigenaufwendungen usw.) berechtigt?
  • Welche Ansprüche hat der Geschädigte bei einem Personenschaden (z.B. Schmerzensgeld, Verdienstausfallschaden, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse, usw.)?
  • Welche Ansprüche bestehen, wenn bei einem Unfall jemand getötet wird?

Aufgrund von Überschneidungen ist das Verkehrsrecht in einzelnen Bereichen eng mit dem Versicherungsrecht verzahnt.

 

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Telefon 0761 707 6180

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Gartenstr. 13
79211 Denzlingen
Telefon 07666 9014 761

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