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Thewes und Santeusanio | Fachanwälte aus Freiburg

Kanzlei

„In meinem Leben habe ich schon unzählige Katastrophen durchlebt – die wenigsten davon sind eingetreten.“

…soll Mark Twain gesagt haben. Tatsächlich beobachten wir bei Mandanten immer wieder, dass sie sich oft unnötig sorgen. Häufig malen sie sich eine rechtliche Auseinandersetzung in den schlimmsten Farben aus, ohne, dass es je soweit kommt. Wir beraten Sie umfassend und zeigen Ihnen im Rahmen dieser Beratung mögliche Erfolgsaussichten, aber auch Risiken auf, die auftreten können. Meist beruhen die durchlebten Katastrophen der Mandanten auf eigentlich unnötigen Sorgen, da die rechtliche Auseinandersetzung die befürchteten Folgen gar nicht mit sich bringen kann. Durch unsere umfassende und fundierte rechtliche Beratung werden Sie in die Lage versetzt, die Folgen eines Rechtsstreits oder Rechtsproblems zutreffend absehen und für sich einordnen zu können. Hierzu gehört selbstverständlich auch eine verbindliche Information hinsichtlich der Kosten, die dabei auf Sie zukommen können. Für uns ist es selbstverständlich, dass wir mit Ihnen offen über Geld sprechen. So haben Sie nach einer Erstberatung in unserem Hause die erforderlichen Informationen, um zu entscheiden, ob Sie sich auf Ihrem Weg von uns begleiten lassen möchten.

Philosophie

Für uns ist es kein Widerspruch, dass wir im Medizinrecht sowohl die Behandler- als auch die Patientenseite oder im Arbeitsrecht sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerseite vertreten. Nicht alleine die Eigenschaft einer Partei als Arzt, Behandler, Patient, Arbeitnehmer oder Arbeitgeber verhilft dieser zu Recht oder Unrecht. Wir haben Spaß an unserer Arbeit und Interesse am Einzelfall und dessen rechtlicher Würdigung. Darüber hinaus erfahren wir die verschiedenen Blickwinkel eines Rechtsgebiets als fachliche und menschliche Bereicherung, da wir die verschiedenen Sichtweisen der Parteien verstehen und uns in die jeweils andere Partei hineindenken können, auch wenn wir diese gerade nicht vertreten. Immer wieder verhilft uns gerade dieser Erfahrungsschatz, den nächsten Schritt der Gegenpartei abschätzen zu können und deren Argumentation zutreffend vorauszusehen. So ist unsere Arbeit, die wir in einem anderen Fall auf der Gegenseite geleistet haben, vielleicht heute Ihr Vorteil.

Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, dass Sie in unserem Hause nicht als „Fall“ oder „Akte“ betreut werden, sondern als Mensch hinter dem Fall und hinter der Akte. Des Weiteren möchten wir mit unserer Arbeit beweisen, dass qualifizierte juristische Beratung und Freude an der Andersartigkeit sich nicht ausschließen. Frei nach dem Motto: „Anwalt fängt mit „A“ an, anders auch!“

Durch die Fachanwaltschaften im Verkehrsrecht und im Medizinrecht sowie unsere Interessenschwerpunkte Arbeitsrecht, Versicherungsrecht und Erbrecht gewährleisten wir Ihnen, dass unser Fachwissen durch die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen und durch das Halten von Fachvorträgen stets aktuell und fundiert ist.

Kanzlei

Unsere zentral gelegenen Kanzleiräume befinden sich im Stadtteil Stühlinger in einem 1897 erbauten Gebäude. Sie erreichen uns sowohl mit den Stadtbahnlinien 1,2,3,4 (Haltestellen Hauptbahnhof oder Eschholzstraße), den Bussen Nr. 11, 14, 23 (Haltestelle Eschholzstraße) als auch mit allen Zügen ab Freiburg Hauptbahnhof und allen Bussen vom Zentralen Omnibusbahnhof. Die Kanzlei ist fußläufig zu den Haltestellen Hauptbahnhof und Eschholzstraße gelegen.

Auch mit dem Auto können Sie uns bequem erreichen. Vor der Kanzlei finden Sie zahlreiche Parkplätze. Sollten Sie dennoch einmal keinen Parkplatz bekommen, können Sie im Parkhaus Stühlinger (Einfahrt Engelbergerstraße) parken. Wir übernehmen gerne die Gebühren, die während Ihres Aufenthaltes in unserem Hause für das Parkhaus anfallen.

Die Zweigstelle unserer Kanzlei befindet sich in Denzlingen, Gartenstr. 13. Auf Wunsch können wir Ihre Besprechungstermine auch dort durchführen.

Sollte es Ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, persönlich zu uns zu kommen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Auch hier finden wir gemeinsam eine Lösung.

Kosten

Rechtsanwaltsvergütung

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Angebot. Gerne möchten wir Ihnen unsere Preise und Leistungen vorstellen, damit Sie sich ein Bild hiervon machen können. Für weitergehende Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Fragen und helfen Ihnen gerne weiter.

Beratungsvergütung

Für eine mündliche oder schriftliche Erstberatung berechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) eine Vergütung in Höhe von 226,10 Euro (inklusive Mehrwertsteuer). Diesen Betrag rechnen wir auf eine weitere Beratung, Vertretung oder sonstige Tätigkeit an (§ 34 Absatz 2 RVG), sofern ein Mandatsverhältnis zustande kommt. Die Erstberatung dauert – je nach Beratungsbedarf – in der Regel zwischen 45 und 60 Minuten.

Gesetzliche Rechtsanwaltsvergütung

Die von uns erbrachten Leistungen rechnen wir grundsätzlich nach dem RVG ab, soweit keine Vergütungsvereinbarung mit Ihnen getroffen wird. Hierbei wird der sogenannte Gegenstandswert zu Grunde gelegt , so dass wir Ihnen in der Regel im Rahmen der Erstberatung verbindlich die Kosten unseres weiteren Tätigwerdens mitteilen können.

Vergütungsvereinbarung

Wenn es der Bearbeitungsumfang, das Haftungsrisiko und die Bedeutung der Angelegenheit notwendig machen, schlagen wir anstelle der gesetzlichen Vergütung den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung vor.

Rechtsschutzversicherung

In einigen Fällen können wir bereits vor der Auftragserteilung einschätzen, ob Ihre Versicherung die Kosten unserer Tätigkeit übernehmen wird. Sollten Sie es wünschen, holen wir bei Ihrer Versicherung gerne kostenlos Deckungsschutz ein.

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Anschrift

Thewes & Santeusanio Logo
Klarastr. 58
79106 Freiburg
Telefon 0761 707 6180

Zweigstelle Denzlingen

Gartenstr. 13
79211 Denzlingen
Telefon 07666 9014 761

Kontakt

E-Mail: kanzlei@thewes-santeusanio.de

Impressum und Datenschutz

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