Kein Schmerzensgeldanspruch trotz Beeinträchtigungen
(Landgericht Hannover, Urteil vom 20.08.2021, Az. 8 O 1/21 und 8 O 2/21)
Erstmals hat ein Gericht in Deutschland über Klagen auf Schmerzensgeld wegen coronabedingter Quarantäne entschieden: Das Landgericht Hannover hat zwei Klagen abgewiesen, in denen die Kläger der Bundesregierung einen Komplott zur Einschränkung von Grundrechten vorwerfen.
Diesen offensichtlich verschwörungstheoretischen Begründungen müsse nicht weiter nachgegangen werden, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung.
Geklagt hatten ein Beamter, der nach einem unmittelbaren Corona-Kontakt für sechs Tage in häusliche Isolation musste und ein Ehepaar, das nach einem Urlaub in Schweden für zwei Wochen in Quarantäne musste, und (Az.: 8 O 2/21 und 8 O 1/21).
Schmerzensgeldanspruch wegen rechtswidriger Freiheitsentziehung
Die Bevollmächtigten der Kläger hatte dem Gericht zufolge argumentiert, dass die Quarantäne ein rechtswidriger Freiheitsentzug sei – und den Vorwurf erhoben, dass die Regierung die Bevölkerung über die Gesundheitsgefahren des Coronavirus belüge.
LG verneint Schmerzensgeldanspruch
Die Urteile wurden damit begründet, dass eine Quarantäne zwar eine Beeinträchtigung für die Betroffenen darstelle, aber nicht einmal ansatzweise mit einer Inhaftierung in einem Gefängnis vergleichbar sei. Deshalb bestehe kein Anspruch auf Schmerzensgeld. Außerdem müsse den „offensichtlich verschwörungstheoretischen Begründungen“ nicht nachgegangen werden, so das Gericht.
Urteile noch nicht rechtskräftig
Nach Angaben des Landgerichtes sind dies die ersten beiden Fälle, in denen ein Gericht in Deutschland über Schmerzensgeld aufgrund einer Corona-Quarantäne entschieden habe. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist in beiden Fällen möglich.