• Skip to main content
  • Skip to footer
  • Startseite
  • Kanzlei
    • Kanzlei
    • Ricarda Thewes
    • Emiliano Santeusanio
    • Rechtsgebiete
      • Arbeitsrecht
      • Erbrecht
      • Medizinrecht
      • Internationales Recht
      • Schadensersatzrecht
      • Verkehrsrecht
      • Versicherungsrecht
      • Vertragsrecht
    • Vorträge
  • Aktuelles
  • Kontakt

Thewes und Santeusanio | Fachanwälte aus Freiburg

Aktuelle Seite: Startseite / Aktuelles / Kein Schmerzensgeld wegen Corona-Quarantäne

Kein Schmerzensgeld wegen Corona-Quarantäne

Kein Schmerzensgeldanspruch trotz Beeinträchtigungen

(Landgericht Hannover, Urteil vom 20.08.2021, Az. 8 O 1/21 und 8 O 2/21)

Erstmals hat ein Gericht in Deutschland über Klagen auf Schmerzensgeld wegen coronabedingter Quarantäne entschieden: Das Landgericht Hannover hat zwei Klagen abgewiesen, in denen die Kläger der Bundesregierung einen Komplott zur Einschränkung von Grundrechten vorwerfen.

Diesen offensichtlich verschwörungstheoretischen Begründungen müsse nicht weiter nachgegangen werden, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung.

Geklagt hatten ein Beamter, der nach einem unmittelbaren Corona-Kontakt für sechs Tage in häusliche Isolation musste und ein Ehepaar, das nach einem Urlaub in Schweden für zwei Wochen in Quarantäne musste, und (Az.: 8 O 2/21 und 8 O 1/21).

Schmerzensgeldanspruch wegen rechtswidriger Freiheitsentziehung

Die Bevollmächtigten der Kläger hatte dem Gericht zufolge argumentiert, dass die Quarantäne ein rechtswidriger Freiheitsentzug sei – und den Vorwurf erhoben, dass die Regierung die Bevölkerung über die Gesundheitsgefahren des Coronavirus belüge.

LG verneint Schmerzensgeldanspruch

Die Urteile wurden damit begründet, dass eine Quarantäne zwar eine Beeinträchtigung für die Betroffenen darstelle, aber nicht einmal ansatzweise mit einer Inhaftierung in einem Gefängnis vergleichbar sei. Deshalb bestehe kein Anspruch auf Schmerzensgeld. Außerdem müsse den „offensichtlich verschwörungstheoretischen Begründungen“ nicht nachgegangen werden, so das Gericht.

Urteile noch nicht rechtskräftig

Nach Angaben des Landgerichtes sind dies die ersten beiden Fälle, in denen ein Gericht in Deutschland über Schmerzensgeld aufgrund einer Corona-Quarantäne entschieden habe. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist in beiden Fällen möglich.

Footer

Anschrift

Thewes & Santeusanio Logo
Klarastr. 58
79106 Freiburg
Telefon 0761 707 6180

Zweigstelle Denzlingen

Gartenstr. 13
79211 Denzlingen
Telefon 07666 9014 761

Kontakt

E-Mail: kanzlei@thewes-santeusanio.de

Impressum und Datenschutz

Copyright © 2023