Ricarda Thewes | Fachanwältin für Medizinrecht
Bundesverfassungsgericht kippt Verbot gewerbsmäßiger Sterbehilfe und erklärt § 217 StGB für verfassungswidrig
Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 26.02.2020, Aktenzeichen 23 vR 2347/15
§ 217 des Strafgesetzbuches (StGB) besagt: „Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt …, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Durch diese Norm sollte kommerzialisierte Sterbehilfe unterbunden werden.
Ziel des Bundestages war mit der 2015 verabschiedeten Regelung, das Auftreten von Sterbehilfevereinen zu verhindern. Dies hielten Ärzte, Sterbehelfer und Schwerkranke für verfassungswidrig und reichten Verfassungsbeschwerde ein. Ärzte argumentierten, dass § 217 StGB nicht sicher stelle, dass sie bei geleisteter Sterbehilfe straffrei blieben. Ungewiss sei auch, ob die Norm bislang straffreie Formen der Sterbehilfe und Palliativmedizin mit erfasse. Patienten rügten die Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts. Organisationen, die Sterbehilfe anboten, sahen ihre Grundrechte verletzt, da ihre Mitglieder nicht tätig werden durften.
[Weiterlesen…] Infos zum Plugin Verbot der Sterbehilfe verfassungswidrig