Ricarda Thewes | Fachanwältin für Medizinrecht
Urteil des BGH vom 02.04.2019, Az.: VI ZR 13/18
Gibt es Schadensersatz für „erlittenes Leben“? Diese Frage verneinte der Bundesgerichtshof (BGH) am 02.04.2019 im Rahmen der Verhandlung über die Klage gegen einen Arzt, der einen Demenzkranken zu lange am Leben erhalten haben soll. Dabei ließ der VI. Zivilsenat deutliche Bedenken hinsichtlich dieses Begehrens erkennen. Der Sohn eines inzwischen verstorbenen Patienten machte dort posthum Schmerzensgeld und Schadenersatz geltend für die Leiden, die sein Vater unnötigerweise habe erleiden müssen, weil der Mediziner ihn nicht sterben ließ.